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BAG, 30.08.1993 - 5 AS 13/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch gegen Gesamtschuldner auf Zahlung einer Abfindung - Anfrage an das Bundesarbeitesgericht (BAG) zur Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit - Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 11.06.1993 - 95 Ca 6781/93
- BAG, 30.08.1993 - 5 AS 13/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83
Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters
Auszug aus BAG, 30.08.1993 - 5 AS 13/93
Die Zuständigkeitsbestimmung kann entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit getroffen werden (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333). - BAG, 22.11.1983 - 5 AS 19/83
Gerichtsstand - Bestimmung - Örtliche Zuständigkeit
Auszug aus BAG, 30.08.1993 - 5 AS 13/93
Die Zuständigkeitsbestimmung kann entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit getroffen werden (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333). - BAG, 29.06.1992 - 5 AS 6/92
Bestimmung eines gemeinsamen örtlichen Gerichtsstandes bei Begründung einer …
Auszug aus BAG, 30.08.1993 - 5 AS 13/93
Die Zuständigkeitsbestimmung kann entgegen dem Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") auch noch nach Rechtshängigkeit getroffen werden (BAGE 44, 223 = AP Nr. 33 zu § 36 ZPO; zuletzt Beschluß vom 29. Juni 1992 - 5 AS 6/92 -, n.v.; BGHZ 88, 331, 333).